L

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Führerscheinklasse L

 

  • Voraussetzungen:

    • 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.

    Was darf gefahren werden:

    • Gabelstapler bis 25 km/h
    • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
    • Mofas bis 25 km/h
    • Flurförderzeuge
    • Wichtig: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
 
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